AGBs für L1VE

Algemeine Geschäftsbedinungen: Inkrafttreten: 23. Juli 2025

1. Einführung und Annahme der Bedingungen

1.1 Willkommen bei L1VE

L1VE betreibt eine hochmoderne Virtual-Reality (VR)-Streaming-Plattform, die immersive Live- und On-Demand-Events wie Konzerte, hochkarätige Sportveranstaltungen sowie vielfältige kulturelle Shows liefert. Der Dienst ist darauf ausgelegt, ein unvergleichliches sensorisches Erlebnis zu bieten, indem er hochauflösendes 360°-3D-Video und räumlichen Audio nutzt. Obwohl die Plattform hauptsächlich für VR-Geräte optimiert ist, bietet sie auch Nicht-VR-Zugriff über Standard-Webbrowser und mobile Anwendungen, um eine breite Zugänglichkeit über verschiedene Benutzerpräferenzen hinweg zu gewährleisten.

1.2 Zustimmung zu den Bedingungen

Der Zugriff auf oder die Nutzung jeglicher Komponente des L1VE-Dienstes, sei es als Gast oder als registrierter Kontoinhaber, stellt eine verbindliche Vereinbarung des Benutzers („Benutzer“ oder „Sie“) dar, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Datenschutzrichtlinie und alle hierin genannten anderen Richtlinien oder Leitlinien einzuhalten. Dieses Dokument stellt einen rechtlich durchsetzbaren Vertrag zwischen dem Benutzer und L1VE dar. Durch die Nutzung des L1VE-Dienstes erkennen Sie auch die geltenden Geschäftsbedingungen der Drittplattformen an und stimmen diesen zu, über die Sie auf den Dienst zugreifen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Meta-Nutzungsbedingungen und die App Store Review Guidelines von Apple, da diese Plattformbedingungen Aspekte wie In-App-Käufe, Rückerstattungen und Benutzerverhalten innerhalb ihrer jeweiligen Ökosysteme regeln können. Die umfassende Natur der L1VE-Distribution, die dedizierte VR-Headsets, Webbrowser und mobile Anwendungen umfasst, erfordert ein klares Verständnis, dass die Nutzung des Dienstes über einen dieser Zugangspunkte die Annahme dieser Bedingungen bedeutet. Dieser Ansatz gewährleistet, dass ein einheitlicher rechtlicher Rahmen für alle Benutzer gilt, unabhängig von der gewählten Methode der Interaktion mit der Plattform.

1.3 Änderungen der Bedingungen

L1VE behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu aktualisieren oder zu ändern. Solche Änderungen werden sofort mit ihrer Veröffentlichung auf der L1VE-Website unter

https://www.l1ve.com/terms oder innerhalb der Anwendung wirksam. Die fortgesetzte Nutzung des Dienstes nach Änderungen bedeutet die Annahme der überarbeiteten Bedingungen durch den Benutzer. Es wird daher empfohlen, dass Benutzer diese Bedingungen regelmäßig auf Aktualisierungen überprüfen. Für wesentliche Änderungen dieser Bedingungen, insbesondere solche, die wesentliche Verbraucherrechte oder -pflichten betreffen, reicht die bloße Veröffentlichung von Aktualisierungen in allen Gerichtsbarkeiten möglicherweise nicht aus. Europäische Verbraucherschutzrahmen, wie die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und die Richtlinie über digitale Inhalte, betonen Transparenz und faire Geschäftspraktiken. Um diesen Prinzipien gerecht zu werden und das Vertrauen der Benutzer zu fördern, insbesondere für Benutzer in Deutschland (dem gewählten Gerichtsstand), ist eine proaktive Benachrichtigung über größere Änderungen, beispielsweise per E-Mail oder In-App-Pop-ups, eine umsichtige Maßnahme, die über die Mindestanforderung der sofortigen Veröffentlichung hinausgeht. Diese proaktive Kommunikation kann dazu beitragen, potenzielle Streitigkeiten zu mindern und das Engagement der Plattform für die Stärkung der Verbraucher zu untermauern.

2. Der L1VE-Dienst

2.1 Dienstbeschreibung

L1VE fungiert als digitale Plattform, die Zugang zu einer Vielzahl von Live- und On-Demand-immersiven Events bietet, darunter Sport, Konzerte und kulturelle Darbietungen. Die Inhalte werden mit hochauflösendem 360°-3D-Video und räumlichem Audio präsentiert, um ein tief immersives VR-Erlebnis zu schaffen. Ergänzend dazu bietet L1VE auch Nicht-VR-Zugangsoptionen über Webbrowser und mobile Anwendungen an.

2.2 Zugang und Kompatibilität

Der L1VE-Dienst wurde speziell für die Nutzung auf Meta Quest- und Apple Vision Pro-Geräten entwickelt und optimiert. Obwohl ein Nicht-VR-Zugang bereitgestellt wird, ist das volle immersive Erlebnis von der Verwendung kompatibler VR-Hardware abhängig. Benutzer tragen die Verantwortung dafür, dass ihre Geräte die erforderlichen Hardware- und Softwarespezifikationen für eine optimale Dienstleistung erfüllen. L1VE lehnt die Verantwortung für Probleme ab, die aus unzureichender Benutzerhardware, -software oder Internetverbindung resultieren und den Zugriff auf seine Inhalte behindern, verlangsamen oder einschränken können.

2.3 Technische Mindestanforderungen & Systemkompatibilität

Um ein optimales Erlebnis mit L1VE zu gewährleisten, müssen Benutzer bestimmte technische Spezifikationen erfüllen. Diese Anforderungen können sich mit der technologischen Entwicklung ändern.

Kompatible VR-Headsets: Der L1VE-Dienst ist so konzipiert, dass er direkt auf Meta Quest-Geräten (einschließlich Meta Quest 2, Meta Quest 3 und Meta Quest Pro) und Apple Vision Pro-Headsets läuft. Für die Ausführung der Anwendung auf diesen Geräten ist kein zusätzlicher Computer erforderlich.

Unterstützte Betriebssysteme:

  • Meta Quest (Meta Horizon OS): Die Anwendung läuft auf Meta Horizon OS, einem Android-basierten Extended Reality-Betriebssystem.
  • Apple Vision Pro (visionOS): Die Anwendung läuft auf visionOS, das hauptsächlich von iPadOS und dessen Kernframeworks abgeleitet ist und ausschließlich auf Apple Vision Pro-Headsets läuft.

Internet-Bandbreitenanforderungen: Für hochauflösendes 360°-3D-Videostreaming sind die Bandbreitenanforderungen deutlich höher als bei herkömmlichem 2D-Video. Ein 4K-360°-Videostream für jedes Auge kann ungefähr 400 Mb/s erfordern.

Für Standard-Streaming-Qualitäten:

  • SD (480p): 1,1 - 2 Mbit/s.
  • HD (720p): 2,5-4 Mbit/s.
  • Full HD (1080p): 4,5-8 Mbit/s.
  • 4K (UHD): 15-25 Mbit/s, mit einem Minimum von 25 Mbit/s für klare, detaillierte Bilder.

Die tatsächliche Leistung kann je nach Wi-Fi-Signalqualität, Anzahl der aktiven Geräte und Netzwerküberlastung variieren.

VR-Headset-spezifische Anforderungen: Pupillendistanz (IPD): Die korrekte IPD-Einstellung (Abstand zwischen den Mittelpunkten Ihrer beiden Augen) ist entscheidend für die visuelle Klarheit, den Komfort und die Immersion in VR. Eine falsche IPD kann zu unscharfen Bildern, Augenbelastung, Kopfschmerzen und Desorientierung führen. Benutzer sollten sicherstellen, dass die IPD ihres Headsets korrekt auf ihre eigene eingestellt ist. Apple Vision Pro unterstützt einen IPD-Bereich von 51-75 mm.

2.4 Kontoregistrierung und Gastnutzung

L1VE bietet ein gestuftes Zugangsmodell an: Bestimmte begrenzte Inhalte oder Funktionen können „Gastnutzern“ ohne Kontoerstellung zugänglich sein. Umfassender Zugang zum L1VE-Dienst, einschließlich der Möglichkeit, Tickets zu kaufen, Abonnements zu verwalten und personalisierte Funktionen zu nutzen, erfordert jedoch die Registrierung für ein „registriertes Benutzerkonto“. Für registrierte Benutzer ist es eine Bedingung des Dienstes, dass alle bei der Registrierung angegebenen Informationen korrekt, aktuell und vollständig sind und dass diese Informationen bei Änderungen umgehend aktualisiert werden. Benutzer sind allein verantwortlich für die Vertraulichkeit ihrer Kontodaten, einschließlich Benutzernamen und Passwörter, und für alle Aktivitäten, die unter ihrem Konto durchgeführt werden, ob autorisiert oder nicht. Im Falle einer unbefugten Nutzung oder eines vermuteten Sicherheitsverstoßes eines Kontos sind Benutzer verpflichtet, L1VE unverzüglich zu benachrichtigen. Eine solche Benachrichtigung kann dazu führen, dass L1VE nicht für Verbindlichkeiten, Verluste oder Schäden haftbar ist, die durch unbefugte Kontonutzung entstehen. Für Gastnutzer wird zwar keine formale Registrierung verlangt, aber bestimmte Daten können dennoch gesammelt werden. Diese Datenerfassung ist auf das beschränkt, was für die Bereitstellung des Dienstes, für Analysezwecke und zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist. Gastnutzer unterliegen weiterhin diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Unterscheidung zwischen Gast- und registrierten Nutzern hat Auswirkungen auf die Datenverarbeitung, insbesondere unter Vorschriften wie der DSGVO und dem CCPA. Für Gastnutzer muss die Datenerfassung strikt den Prinzipien der Datenminimierung folgen, wobei nur Informationen gesammelt werden, die für die sofortige Transaktion oder Dienstinteraktion wesentlich sind. Während die deutsche Rechtsdiskussion die Notwendigkeit von Gast-Checkout-Optionen untersucht hat, deuten neuere Interpretationen darauf hin, dass obligatorische Kundenkonten unter bestimmten Bedingungen gerechtfertigt sein können, sofern die Datenerfassung verhältnismäßig und transparent ist. Dieser differenzierte Ansatz ist entscheidend, um die Einhaltung internationaler Datenschutzrahmen zu gewährleisten.

2.5 Ticketbasierter Zugang und Abonnements

Der Zugang zu spezifischen Live-Events oder On-Demand-Inhalten auf L1VE kann durch individuelle Ticketkäufe oder umfassende Abonnementpläne ermöglicht werden. Im Allgemeinen gelten alle Ticketverkäufe als endgültig, ohne Rückerstattung oder Umtausch, es sei denn, dies ist in der Rückerstattungsrichtlinie von L1VE ausdrücklich anders angegeben oder gesetzlich vorgeschrieben. Veranstaltungsdaten, -zeiten und -inhalte können nach alleinigem Ermessen von L1VE geändert werden, und solche Änderungen berechtigen den Benutzer nicht automatisch zu einer Rückerstattung. Sofern nicht ausdrücklich von L1VE gestattet, sind für Veranstaltungen gekaufte Tickets nicht übertragbar und dürfen nicht weiterverkauft, verschenkt oder anderweitig an Dritte übertragen werden. Jede unbefugte Übertragung oder Weiterverkauf kann zur Ungültigkeit des Tickets ohne Rückerstattung führen. Die Richtlinie „Alle Ticketverkäufe sind endgültig“ steht in direktem Konflikt mit Verbraucherrechtsbestimmungen in bestimmten Gerichtsbarkeiten, insbesondere innerhalb der Europäischen Union. Gemäß den EU-Verbraucherschutzgesetzen, einschließlich der Verbraucherrechtsrichtlinie und der Richtlinie über digitale Inhalte, haben Verbraucher in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht für digitale Inhalte und Dienstleistungen. Dieses Recht kann nur dann abgetreten werden, wenn der Verbraucher der sofortigen Leistung des Dienstes ausdrücklich zustimmt und anerkennt, dass diese Zustimmung sein Widerrufsrecht bei Beginn der Leistung verliert. Da Deutschland das maßgebliche Recht ist, muss L1VE diesen Verzichtmechanismus für seine EU-Benutzer ausdrücklich ansprechen, um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten. Eine strategische Überlegung für L1VE ist, ob geo-spezifische Rückerstattungsrichtlinien implementiert oder ein globaler verbraucherfreundlicherer Ansatz gewählt werden soll, um rechtliche Komplexitäten zu minimieren, auch wenn dies Auswirkungen auf den Umsatz hat. Darüber hinaus sind Änderungen von Veranstaltungsplänen im Live-Entertainment üblich, aber erhebliche Änderungen oder vollständige Absagen von Veranstaltungen können Verbraucherrechte auslösen, insbesondere wenn der wahrgenommene Wert des gekauften Erlebnisses erheblich gemindert wird. Das deutsche Recht bezüglich digitaler Inhalte betont, dass solche Produkte frei von Sach- und Rechtsmängeln sein müssen und Updates vertraglichen Vereinbarungen entsprechen müssen. Obwohl eine Terminänderung kein „Mangel“ im traditionellen Sinne ist, könnte eine drastische Änderung oder Absage als Nichterbringung des beworbenen Dienstes angesehen werden, was dem Verbraucher möglicherweise Rechte auf Vertragsbeendigung oder Preisminderung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB §§ 327m, 327n) einräumt. Die Richtlinien von L1VE sollten daher diese Nuancen anerkennen und möglicherweise alternative Zugänge oder Gutschriften für wesentliche Störungen anbieten. Detaillierte Bedingungen zu Abonnements, einschließlich automatischer Verlängerung, Preisanpassungen und Kündigungsverfahren, werden in Abschnitt 5 dieser Bedingungen weiter ausgeführt.

2.6 Dienstleistung und Verfügbarkeit

L1VE ist bestrebt, ein qualitativ hochwertiges Streaming-Erlebnis zu bieten, erkennt jedoch an, dass verschiedene Faktoren die Dienstleistung beeinträchtigen können.

  • Qualitätsgarantien (Auflösung, Latenz, Bildrate): L1VE zielt darauf ab, Inhalte in High-Definition (HD) oder Ultra-High-Definition (UHD) -Qualität zu liefern, vorzugsweise mit 1080p oder höheren Auflösungen für eine optimale Anzeige. Die tatsächliche Auflösung, Latenz und Bildrate, die Benutzer erleben, hängt von ihrer Internetbandbreite und den Gerätefunktionen ab. Während L1VE adaptives Bitraten-Streaming verwendet, um die Videoqualität in Echtzeit basierend auf den Netzwerkbedingungen anzupassen und Pufferung zu minimieren, kann es keine bestimmte Auflösung oder Bildrate zu jeder Zeit garantieren.
  • Live-Stream-Unterbrechungen und technische Probleme: Im Falle von Live-Stream-Unterbrechungen oder technischen Problemen, die den L1VE-Dienst betreffen, wird L1VE sich bemühen, solche Probleme umgehend zu beheben. Benutzer werden ermutigt, alle Ausfälle oder Probleme dem Kundensupport über die Kontaktseite unter https://www.l1ve.com/contact zu melden.
  • Entschädigung für Stream-Ausfälle: Entschädigungen für Dienstausfälle, wie z. B. Gutschriften oder Rückerstattungen, werden nach alleinigem Ermessen von L1VE und nur dann gewährt, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Verfügbarkeit und Höhe der Entschädigung kann von der Dauer und Art des Ausfalls abhängen.
  • Geo-Blocking-Beschränkungen: Die Verfügbarkeit von Inhalten auf L1VE kann aufgrund von Urheberrechtsgesetzen, Lizenzvereinbarungen oder lokalen Zensurvorschriften regionalen Geo-Blocking-Beschränkungen unterliegen. Benutzern, die versuchen, geo-geblockte Inhalte aus eingeschränkten Regionen abzurufen, wird der Zugriff aufgrund ihrer IP-Adresse verweigert. L1VE ist verpflichtet, diese Beschränkungen einzuhalten, um regionale Lizenzvereinbarungen zu verwalten und durchzusetzen. Jeder Versuch von Benutzern, Geo-Blocking-Beschränkungen zu umgehen, einschließlich der Verwendung von VPNs, Proxy-Servern oder anderen Technologien, ist strengstens untersagt und kann zur Sperrung oder Beendigung des Zugriffs auf den Dienst führen.

2.7 Betriebsdetails

  • Service Level Agreements (SLAs): L1VE strebt eine hohe Serviceverfügbarkeit und -leistung an. L1VE bemüht sich, Ausfallzeiten zu minimieren. Die Verfügbarkeit wird als Prozentsatz der Zeit gemessen, in der der Dienst verfügbar und korrekt funktioniert. L1VE garantiert keinen ununterbrochenen Dienst oder spezifische Verfügbarkeitsprozentsätze für einzelne Benutzer, da die Leistung von Faktoren außerhalb seiner Kontrolle, einschließlich Internetverbindung und Problemen mit Drittplattformen, beeinflusst werden kann.
  • Technischer Support: L1VE bietet technischen Support per E-Mail an, um Benutzern bei dienstbezogenen Problemen zu helfen. Obwohl L1VE sich bemüht, zeitnahen und effektiven Support zu bieten, garantiert es keine sofortige Lösung aller technischen Probleme.
  • Wartungsfenster und geplante Ausfallzeiten: L1VE kann geplante Wartungsarbeiten durchführen oder ungeplante Ausfallzeiten erleben, um die Stabilität und Verbesserung des Dienstes zu gewährleisten. Benutzer werden über geplante Wartungsfenster im Voraus benachrichtigt, wo dies machbar ist. L1VE haftet nicht für Unterbrechungen oder Datenverluste, die durch solche Wartungsarbeiten oder unvorhergesehene Ausfälle verursacht werden.
  • Beta-/Testversionen: Von Zeit zu Zeit kann L1VE den Zugriff auf Beta- oder Testversionen seines Dienstes oder neuer Funktionen anbieten. Die Nutzung solcher Versionen erfolgt auf eigenes Risiko des Benutzers, und diese Versionen können Fehler, Irrtümer oder unvollständige Funktionen enthalten. Feedback zu Beta-Versionen wird zur Verbesserung des Dienstes ermutigt.
  • Feedback- und Fehlerberichtverfahren: Benutzer werden ermutigt, Feedback zu geben und alle Fehler oder Probleme zu melden, die bei der Nutzung des Dienstes auftreten. Spezifische Verfahren zur Einreichung von Feedback und Fehlerberichten sind über die Kontaktseite unter https://www.l1ve.com/contact verfügbar.

Benutzer erkennen an, dass L1VE nicht für Änderungen, Aussetzungen oder Unterbrechungen des Dienstes haftbar gemacht werden kann, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dies gilt auch für Änderungen, die sich auf kostenpflichtige Inhalte oder Abonnements auswirken, sofern eine angemessene Benachrichtigung erfolgt und etwaige Rückerstattungsansprüche gemäß den geltenden Rückerstattungsrichtlinien oder gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

3. Benutzerpflichten und akzeptable Nutzung

3.1 Allgemeines Verhalten

Benutzer des L1VE-Dienstes erklären sich damit einverstanden, ihn ausschließlich für rechtmäßige, persönliche und nicht-kommerzielle Zwecke zu nutzen, in strikter Übereinstimmung mit diesen Bedingungen und allen anwendbaren lokalen, nationalen und internationalen Gesetzen und Vorschriften. Von Benutzern wird erwartet, dass sie sich respektvoll gegenüber den Mitarbeitern von L1VE, anderen Benutzern und dem digitalen und physischen Eigentum von L1VE verhalten.

3.2 Verbotene Aktivitäten

Die folgenden Aktivitäten sind auf der L1VE-Plattform ausdrücklich untersagt:

  • Unautorisiertes Aufzeichnen und Teilen von Inhalten: Benutzern ist es untersagt, „Deskriptive Daten“ (einschließlich Text, Daten, visuelle oder Spiel-für-Spiel-Informationen) von Ereignissen oder verwandten Inhalten zu kommerziellen Zwecken zu erstellen, zu übertragen, anzuzeigen, zu verbreiten, zu verwerten, zu missbrauchen oder zu verkaufen, ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von L1VE. Dieses Verbot erstreckt sich auf jede unautorisierte Aufzeichnung oder erneute Übertragung von Inhalten. Darüber hinaus ist es Benutzern nicht gestattet, Inhalte von der L1VE-Plattform an andere Benutzer zu senden.
  • Kommerzielle Nutzung: Der Dienst und seine Inhalte dürfen nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Werbung, Promotionen, Wettbewerbe, Gewinnspiele, Verlosungen, Glücksspiele oder Gaming, es sei denn, dies wurde von L1VE ausdrücklich schriftlich genehmigt.
  • Störung und Unterbrechung: Jede Aktivität, die den ordnungsgemäßen Betrieb des Dienstes, seiner Server, Netzwerke stört oder versucht, unbefugten Zugriff auf Teile des Dienstes zu erhalten, ist strengstens untersagt. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf die Übertragung von Viren, Würmern oder anderer zerstörerischer Software oder Codes.
  • Data Mining und Harvesting: Benutzern ist es untersagt, systematische oder automatisierte Datenerfassungs-, Data Mining-, Data Harvesting- oder Datenextraktionsaktivitäten auf oder in Bezug auf den Dienst ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von L1VE durchzuführen.
  • Imitation und Falschdarstellung: Das Erstellen einer falschen Identität, das Imitieren einer anderen Person oder Entität oder das anderweitige Falschdarstellen der eigenen Zugehörigkeit oder Identität ist untersagt.
  • Teilen von Kontodaten: Benutzern ist es untersagt, ihre Kontoinformationen, einschließlich Benutzernamen und Passwörter, mit Dritten zu teilen. Benutzer haften für alle Aktivitäten, die mit ihren Zugangsdaten durchgeführt werden, unabhängig davon, ob eine solche Nutzung autorisiert war.
  • Umgehung von Beschränkungen: Benutzern ist es ausdrücklich untersagt, zu versuchen, technologische Maßnahmen oder Beschränkungen zu umgehen, die von L1VE implementiert wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Geo-Blocking-Maßnahmen (z. B. durch die Verwendung von VPNs, Proxy-Servern oder anderen Methoden zur Maskierung oder Änderung ihres geografischen Standorts), digitale Rechteverwaltung (DRM)-Schutzmaßnahmen oder andere Sicherheitsfunktionen, die den Zugriff auf oder die Nutzung des Dienstes oder seiner Inhalte steuern sollen. Jede solche Umgehung ist ein Verstoß gegen diese Bedingungen und kann zur Sperrung oder Beendigung des Zugriffs auf den Dienst führen und den Benutzer auch rechtlichen Strafen aussetzen.
  • Verletzung von Plattformrichtlinien: Jedes Verhalten, das gegen die Bedingungen und Richtlinien von Drittplattformen wie Meta Quest und Apple Vision Pro verstößt, über die der L1VE-Dienst aufgerufen wird, ist ebenfalls untersagt. Die Fähigkeit von L1VE, auf diesen Plattformen zu operieren, hängt von der Einhaltung ihrer Entwicklerrichtlinien und App-Richtlinien ab. Daher können Benutzeraktionen, die die Position von L1VE bei diesen Vertriebspartnern gefährden, zur Sperrung oder Beendigung des Dienstes führen.

3.3 Benutzergenerierte Inhalte (UGC)

Wenn der L1VE-Dienst Funktionen für benutzergenerierte Inhalte (UGC) wie Kommentare, Reaktionen oder gemeinsame immersive Erlebnisse umfasst, sind die Benutzer allein für die von ihnen eingereichten Inhalte verantwortlich. Durch das Posten von UGC gewähren Benutzer L1VE eine weltweite, nicht-exklusive, unwiderrufliche, gebührenfreie, unbefristete und vollständig bezahlte Lizenz zum Hosten, Speichern, Übertragen, Anzeigen, Ausführen, Reproduzieren, Modifizieren, Erstellen abgeleiteter Werke und Verteilen dieser UGC über alle Medien. Benutzer versichern und garantieren, dass sie entweder die von ihnen eingereichten UGC besitzen oder alle notwendigen Berechtigungen und Freigaben von den rechtmäßigen Eigentümern besitzen und dass ihre UGC keine Rechte Dritter verletzen. Eingereichte UGC dürfen nicht rechtswidrig, verleumderisch, obszön oder anderweitig anstößig sein. L1VE behält sich das Recht vor, UGC, die gegen diese Bedingungen oder geltende Gesetze verstoßen, ohne vorherige Ankündigung zu entfernen. Die Verbreitung von L1VE auf Plattformen wie Meta Quest und Apple Vision Pro bedeutet, dass die Durchsetzung von Richtlinien für verbotene Aktivitäten und benutzergenerierte Inhalte durch L1VE mit den Inhaltsrichtlinien und App-Richtlinien dieser Drittplattformen übereinstimmen muss. Beispielsweise verbieten Metas Inhaltsrichtlinien übermäßige Gewalt, Ausbeutung, hasserfülltes Verhalten und Echtgeld-Glücksspiele. Apples App Store Review Guidelines verbieten ebenfalls anstößige Inhalte, einschließlich verleumderischer oder offen sexueller Inhalte. Die Bedingungen von L1VE müssen daher ausdrücklich festlegen, dass Benutzer an diese zugrunde liegende Plattformrichtlinien gebunden sind, was L1VE befugt, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung mit seinen Vertriebspartnern aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus legt das deutsche Recht, das diese Bedingungen regelt, spezifische Verpflichtungen für Online-Plattformen in Bezug auf benutzergenerierte Inhalte fest. Während Plattformen im Allgemeinen nicht verpflichtet sind, alle Inhalte proaktiv zu überwachen, sind sie verpflichtet, bei Meldung illegaler Inhalte über ein „Notice-and-Takedown“-Verfahren schnell zu handeln. Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstärkt dies zusätzlich, indem es Online-Plattformen vorschreibt, transparente Richtlinien zur Inhaltsmoderation und interne Beschwerdebearbeitungssysteme zu implementieren. Diese Rechtslandschaft erfordert, dass L1VE ein robustes System für Benutzer und Rechteinhaber einrichtet und unterhält, um Verstöße zu melden, um eine schnelle Untersuchung und Entfernung von rechtsverletzenden oder verbotenen Inhalten zu gewährleisten und potenzielle Haftungsrisiken nach deutschem und EU-Recht zu mindern.

3.4 Community- & soziale Funktionen

Wenn L1VE Community- oder soziale Funktionen anbietet, wie z. B. Chat-Funktionen, Kommentare, Freundeslisten oder Freigabefunktionen, erklären sich die Benutzer damit einverstanden, Folgendes einzuhalten:

  • Moderation von Benutzerinhalten und -verhalten: Alle benutzergenerierten Inhalte (UGC) und das Benutzerverhalten innerhalb dieser Funktionen unterliegen der Moderation durch L1VE, um eine sichere und einladende Umgebung zu gewährleisten. Dies beinhaltet die Überwachung von Text, Bildern, Videos und In-VR-Aktionen, um Belästigung, Missbrauch, Hassreden und andere schädliche Inhalte zu verhindern. L1VE behält sich das Recht vor, Inhalte zu entfernen oder zu blockieren oder Benutzerkonten zu sperren, die gegen diese Bedingungen oder geltende Community-Richtlinien verstoßen.
  • Community-Richtlinien: Detaillierte Regeln und Erwartungen für das Benutzerverhalten und die Inhalte innerhalb der Community-Funktionen werden zur Verfügung gestellt.
  • Social Media Integration und Sharing: Wenn der Dienst die Integration mit Social-Media-Plattformen Dritter oder das Teilen von Inhalten ermöglicht, erklären sich die Benutzer damit einverstanden, zusätzlich zu diesen Bedingungen die Bedingungen und Richtlinien dieser Plattformen einzuhalten.
  • Freundeslisten und Kommunikation: Funktionen wie Freundeslisten und Direktnachrichten werden für persönliche, nicht-kommerzielle Interaktionen bereitgestellt. Benutzern ist es untersagt, diese Funktionen für unerwünschte kommerzielle Kommunikation oder jegliche Form von Belästigung zu nutzen.

4. Rechte an geistigem Eigentum

4.1 Eigentum an Plattforminhalten

Alle Inhalte, Informationen, Daten, Designs, Codes, Marken, Dienstleistungsmarken, Logos und Materialien, die mit dem L1VE-Dienst („Plattforminhalte“) verbunden sind, einschließlich aller VR-Inhalte, Live-Streams und On-Demand-Events, sind entweder Eigentum von L1VE oder wurden von Drittanbietern an L1VE lizenziert. Diese Plattforminhalte sind durch umfassende Gesetze zum geistigen Eigentum, einschließlich Urheber-, Marken- und anderer Schutzrechte, geschützt. Benutzern wird eine begrenzte, nicht-exklusive, nicht übertragbare und widerrufliche Lizenz gewährt, um auf die Plattforminhalte zuzugreifen und diese ausschließlich für den persönlichen, nicht-kommerziellen Gebrauch gemäß diesen Bedingungen anzusehen. Alle anderen Rechte in Bezug auf die Plattforminhalte sind ausdrücklich L1VE vorbehalten.

4.2 Lizenzierung von Benutzerinhalten (falls zutreffend)

Wie in Abschnitt 3.3 beschrieben, bleiben alle an den Dienst übermittelten benutzergenerierten Inhalte (UGC) Eigentum des Benutzers. Durch die Übermittlung von UGC gewährt der Benutzer L1VE jedoch eine umfassende, weltweite, nicht-exklusive, unwiderrufliche, gebührenfreie, unbefristete und vollständig bezahlte Lizenz zum Hosten, Speichern, Übertragen, Anzeigen, Ausführen, Reproduzieren, Modifizieren, Erstellen abgeleiteter Werke und Verteilen dieser UGC in Verbindung mit dem Dienst. Benutzer versichern und garantieren ausdrücklich, dass sie entweder die von ihnen eingereichten UGC besitzen oder alle notwendigen Berechtigungen und Freigaben von den rechtmäßigen Eigentümern besitzen und dass ihre UGC keine Rechte an geistigem Eigentum Dritter verletzen.

4.3 Urheberrechtsverletzung und Takedown-Richtlinie

L1VE verpflichtet sich, die geistigen Eigentumsrechte anderer zu respektieren und erwartet von seinen Benutzern, denselben Standard einzuhalten. L1VE wird auf Mitteilungen über angebliche Urheberrechtsverletzungen reagieren, die den geltenden Gesetzen entsprechen, einschließlich des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) für Benutzer in den Vereinigten Staaten und relevanter Bestimmungen der EU-Urheberrechtsrichtlinie im digitalen Binnenmarkt (CDSMD) für Benutzer innerhalb der Europäischen Union. Für Urheberrechtsbeschwerden aus den Vereinigten Staaten wird L1VE ein „Notice and Takedown“-Verfahren gemäß Titel II des DMCA implementieren. Diese Bestimmung gewährt Online-Dienstleistern einen sicheren Hafen vor der Haftung für Urheberrechtsverletzungen, vorausgesetzt, sie blockieren umgehend den Zugang zu angeblich rechtsverletzendem Material oder entfernen es nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Benachrichtigung von einem Urheberrechtsinhaber oder seinem Vertreter (ein „Notice and Takedown“-Verfahren). Benutzer stimmen zu, keine digitalen Rechteverwaltungs- (DRM) oder andere technologische Schutzmaßnahmen zu umgehen oder zu deaktivieren, die von L1VE zum Schutz urheberrechtlich geschützter Inhalte implementiert wurden. Jeder Versuch, solche Maßnahmen zu umgehen, ist ein Verstoß gegen diese Bedingungen und kann zur Kündigung des Kontos und zu rechtlichen Schritten führen. Für Benutzer innerhalb der EU, insbesondere in Deutschland, wird L1VE die CDSMD (Artikel 17) und das deutsche Gesetz über die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Online-Content-Sharing-Dienstleistern (OCSSP-Gesetz) einhalten. Dieser Rahmen kann die Verwendung von automatischen Inhaltserkennungswerkzeugen beinhalten und erfordert, dass L1VE ein internes Beschwerdeverfahren für Rechteinhaber bereitstellt. Nach deutschem Recht haften Dienstanbieter im Allgemeinen nicht für benutzergenerierte Inhalte ohne Kenntnis ihrer Rechtswidrigkeit, müssen jedoch nach Benachrichtigung schnell handeln, um rechtsverletzendes Material zu entfernen oder den Zugang dazu zu beschränken. Das OCSSP-Gesetz führt speziell eine Kategorie von „vermutlich gesetzlich autorisierten Nutzungen“ ein, die in der Regel nicht ex ante blockiert werden sollten, um den Urheberrechtsschutz mit der Meinungsfreiheit in Einklang zu bringen. Dieser Balanceakt bedeutet, dass die DRM-Maßnahmen von L1VE, obwohl sie für den Inhaltsschutz unerlässlich sind, idealerweise die legitime faire Nutzung, wo dies gesetzlich anerkannt ist, nicht behindern sollten, um potenzielle Verbraucherherausforderungen oder rechtliche Überprüfungen zu vermeiden. Wiederholte Verletzer können mit der Kündigung des Kontos rechnen. Die Komplexität globaler Inhaltsrechte, insbesondere für das Streaming von Live-Events, ist erheblich. L1VE muss alle notwendigen Lizenzen für die Inhalte, die es streamt, sichern, was die Navigation einer Vielzahl von geistigen Eigentumsrechten, einschließlich Rundfunkrechten, Aufführungsrechten und Musiksynchronisationsrechten von Veranstaltern, Künstlern, Sportligen und Musikverlagen, beinhaltet. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen daher uneingeschränkt untersagen, dass Benutzer Inhalte unautorisiert weiterleiten, aufzeichnen oder kommerziell nutzen, da jede solche Handlung eines Benutzers L1VE einer erheblichen Haftung unter seinen eigenen Lizenzvereinbarungen aussetzen könnte. Die globale Reichweite von L1VE bedeutet, dass diese Lizenzkomplexitäten in verschiedenen Gerichtsbarkeiten, jede mit ihren eigenen spezifischen Regeln, wie Singapurs Anforderungen für öffentliche Aufführungslizenzen, vervielfacht werden.

4.4 Inhaltslizenzierung und regionale Besonderheiten (Asien)

L1VE verpflichtet sich, alle notwendigen Lizenzen für die auf seiner Plattform gestreamten Inhalte zu erhalten. Benutzer erkennen an, dass die Verfügbarkeit von Inhalten und bestimmte Funktionen je nach Region aufgrund unterschiedlicher Lizenzvereinbarungen und lokaler regulatorischer Anforderungen variieren können.

  • Japan: Das japanische Urheberrecht schützt kreative Werke automatisch, ohne dass eine formelle Registrierung erforderlich ist. Es beinhaltet ein „Recht auf öffentliche Kommunikation“, das die interaktive Übertragung, wie die online zur Verfügung gestellten Inhalte, abdeckt. Bestimmte Nutzungen, wie das Kopieren für Suchmaschinen und die Nutzung von „verwaisten Werken“ (bei denen der Eigentümer nicht gefunden werden kann), sind unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Insbesondere wurde das illegale Herunterladen urheberrechtlich geschützten Materials, einschließlich Manga, Zeitschriften und akademischer Texte, kriminalisiert und mit schweren Strafen belegt.
  • Südkorea: Der Urheberrechtsschutz ist gemäß dem koreanischen Urheberrechtsgesetz automatisch ab dem Zeitpunkt der Schaffung und Fixierung eines Werkes in einem materiellen Medium gegeben. Software wird ähnlich wie literarische Werke geschützt, was sich auf Quellcode, Objektcode und Dokumentation erstreckt. Südkorea hat strenge Maßnahmen gegen Online-Piraterie implementiert und setzt Urheberrechtsgesetze im digitalen Raum aktiv durch, um die Rechte der Urheber zu schützen.
  • Singapur: Das Urheberrechtsgesetz von 2021 (Copyright Act 2021) legt fest, dass TV-Shows, Filme und andere audiovisuelle Inhalte, einschließlich digitaler Inhalte, nur für den persönlichen, privaten Gebrauch bestimmt sind. Die öffentliche Ausstellung solcher Werke erfordert eine separate Lizenz. Eine unbefugte öffentliche Aufführung gilt als Urheberrechtsverletzung und zieht erhebliche Strafen nach sich, einschließlich Unterlassungsansprüchen und erheblichen Schadensersatzforderungen.
  • Indien: Das Urheberrecht wird durch den Copyright Act von 1957 geregelt, der originale literarische, künstlerische, musikalische und dramatische Werke sowie kinematographische Filme und Tonaufnahmen schützt. Urheberrechtsinhaber besitzen exklusive Rechte zur Vervielfältigung, Veröffentlichung, öffentlichen Kommunikation und Adaption ihrer Werke, die anderen zugewiesen oder lizenziert werden können. Die Lizenzierung kann freiwillig (z. B. exklusiv, nicht-exklusiv) oder zwingend (staatlich unter bestimmten Umständen gewährt) sein.
  • China: Der Betrieb digitaler Verlagsdienste online in China erfordert eine Web Publishing Service License, die von der National Press and Publication Administration (NPPA) ausgestellt wird. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass internationalen Unternehmen im Allgemeinen untersagt ist, digitale Verlagsdienste direkt zu besitzen oder zu betreiben, und stattdessen mit qualifizierten chinesischen Unternehmen zusammenarbeiten müssen, um in den Markt einzutreten. Verstöße im Zusammenhang mit verbotenen Inhalten oder Lizenzanforderungen ziehen erhebliche Strafen nach sich. Diese einzigartige regulatorische Umgebung in China bedeutet, dass L1VE eine eigenständige Geschäfts- und Rechtsstrategie für diesen Markt anwenden muss, wobei anerkannt wird, dass die Dienstverfügbarkeit und die Betriebsmodelle erheblich von anderen Regionen abweichen können. Die vielfältigen und sich entwickelnden digitalen Vorschriften in Asien, einschließlich spezifischer Lizenzanforderungen in China und strenger Datenverarbeitungsregeln in Südkorea, unterstreichen einen globalen Trend zur nationalen digitalen Souveränität. Dies bedeutet, dass L1VE seine Operationen und Bedingungen kontinuierlich überwachen und anpassen muss, um diesen vielfältigen und dynamischen Rechtslandschaften zu entsprechen.

5. Zahlungen, Abonnements und Rückerstattungen

5.1 Preise und Zahlungsmethoden

Die Preise für Tickets, Abonnements und alle anderen kostenpflichtigen Inhalte, die auf L1VE angeboten werden, werden dem Benutzer deutlich angezeigt. Alle aufgeführten Preise verstehen sich exklusive anwendbarer Steuern, die zum Zeitpunkt des Kaufs berechnet und hinzugefügt werden. L1VE akzeptiert verschiedene Zahlungsmethoden, einschließlich gängiger Kredit-/Debitkarten, PayPal und anderer unterstützter Drittanbieter. Benutzer bestätigen, dass jede verwendete Zahlungsmethode ihre eigene ist oder dass sie die notwendige Genehmigung des Karten- oder Kontoinhabers zur Verwendung besitzen. Alle Zahlungen unterliegen den üblichen Validierungsprüfungen und der Autorisierung durch den jeweiligen Zahlungsanbieter.

  • Detaillierte Preise und Währung: Die Preise für verschiedene Märkte und Inhalte können variieren und werden vor dem Kauf klar kommuniziert. Benutzer sind für alle Währungsumrechnungsgebühren oder Wechselkursschwankungen verantwortlich, die von ihrem Zahlungsanbieter auferlegt werden.
  • Steuerliche Behandlung: Benutzer sind für alle anwendbaren Steuern, Abgaben und Gebühren verantwortlich, die von den Steuerbehörden in ihrer Gerichtsbarkeit erhoben werden.
  • Externe Käufe und Umsatzbeteiligung: Wenn L1VE den Kauf von Tickets oder Abonnements außerhalb der Zahlungssysteme des Meta Quest oder Apple App Store ermöglicht, unterliegen solche Käufe den Geschäftsbedingungen des externen Anbieters. Benutzer erkennen an, dass solche externen Käufe den In-App-Inhalt möglicherweise nicht sofort zugänglich machen und eine separate Überprüfung durch L1VE erfordern können. L1VE wird sicherstellen, dass solche externen Kaufmechanismen den Umsatzbeteiligungsregeln und -richtlinien von Meta und Apple entsprechen, wo anwendbar, um seine Vertriebsrechte auf diesen Plattformen aufrechtzuerhalten.
  • Rückbuchungen und Stornierungen: Im Falle einer Rückbuchung, Stornierung oder eines anderen Zahlungsstreits behält sich L1VE das Recht vor, den Zugang zum Dienst oder zu betroffenen Inhalten auszusetzen oder zu beenden, bis das Problem behoben ist. Benutzer können für alle Gebühren oder Kosten haftbar sein, die L1VE aufgrund solcher Streitigkeiten entstehen. Sollte eine Zahlungsmethode abgelehnt werden, kann der Zugriff auf den L1VE-Dienst verweigert oder ausgesetzt werden, bis Sie eine gültige Zahlungsmethode erfolgreich bereitgestellt haben und diese von uns genehmigt wurde. L1VE behält sich das Recht vor, Benutzern Kosten (z. B. Bankgebühren) in Rechnung zu stellen, die aufgrund von Zahlungsverarbeitungsfehlern entstehen, die dem Benutzer zuzurechnen sind.

5.2 Abonnementbedingungen und automatische Verlängerung

Abonnements für L1VE verlängern sich automatisch entweder monatlich oder jährlich, je nach Auswahl des Benutzers bei der Erstregistrierung, es sei denn, der Benutzer kündigt ausdrücklich. Durch das Abonnieren ermächtigen Benutzer L1VE, ihre gewählte Zahlungsmethode bei jeder Verlängerung automatisch zu belasten. Im Falle eines Zahlungsfehlers kann L1VE nach eigenem Ermessen den Zugang zum Abonnementdienst aussetzen, bis die Zahlung erfolgreich eingegangen ist. L1VE behält sich das Recht vor, die Abonnementpreise oder die angebotenen digitalen Inhalte jederzeit zu ändern. Benutzer werden über Preisänderungen benachrichtigt. Wenn ein Benutzer mit den geänderten Preisen nicht einverstanden ist, muss er sein Abonnement kündigen, bevor die Änderungen wirksam werden. Die fortgesetzte Nutzung des Dienstes nach Ankündigung und Implementierung einer Preisänderung stellt die Annahme der neuen Preise dar. Für den Fall, dass eine bezahlte Funktion eingestellt oder wesentlich geändert wird, insbesondere bei laufenden Abonnements, wird L1VE sich bemühen, betroffene Benutzer angemessen im Voraus zu benachrichtigen. Abhängig von der Art der Änderung und dem anwendbaren Recht kann Benutzern ein außerordentliches Kündigungsrecht oder eine alternative Entschädigung angeboten werden, wie in den Richtlinien von L1VE oder nach deutschem Recht (z. B. § 327r BGB für Änderungen an dauerhaft bereitgestellten digitalen Diensten) vorgeschrieben.

5.3 Rückerstattungsrichtlinie

Alle über L1VE getätigten Käufe, einschließlich einzelner Tickets und Abonnementgebühren, sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders angegeben oder gesetzlich vorgeschrieben. Für EU/EWR/UK-Verbraucher gelten spezifische Verbraucherrechte. Verbraucher in der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum und im Vereinigten Königreich haben in der Regel ein „Widerrufsrecht“ von 14 Tagen ab dem Kaufdatum, innerhalb dessen sie Verträge über digitale Inhalte oder Dienstleistungen widerrufen oder kündigen können. Dieses Widerrufsrecht kann erlöschen, wenn der Verbraucher der sofortigen Leistung des Dienstes (z. B. sofortiger Zugang zu einem Live-Stream oder On-Demand-Inhalten) ausdrücklich zustimmt und anerkennt, dass diese Zustimmung zum Verlust seines Widerrufsrechts bei Beginn der Leistung führt. Darüber hinaus können Verbraucher in diesen Regionen bei Mängeln an von L1VE bereitgestellten digitalen Inhalten Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung haben. Wenn eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung als unverhältnismäßig teuer, unmöglich oder erfolglos erachtet wird, können Verbraucher Anspruch auf eine teilweise Rückerstattung haben. Dies bedeutet, dass L1VE eine „Alle Verkäufe sind endgültig“-Politik nicht universell anwenden kann, insbesondere nicht für seine EU/EWR/UK-Benutzer. Um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten, insbesondere angesichts des deutschen Rechts als maßgebliches Recht, müssen die Bedingungen von L1VE diese Ausnahmen und den Prozess für den Verzicht auf die Widerrufsfrist beim Zugang zu Inhalten klar darlegen. Ein strategischer Ansatz könnte darin bestehen, entweder geo-spezifische Rückerstattungsrichtlinien zu implementieren oder eine verbraucherfreundlichere globale Politik zu übernehmen, um den Betrieb zu optimieren, wenn auch mit potenziellen Auswirkungen auf den Umsatz. Für Benutzer in Deutschland, insbesondere in Bezug auf laufende Abonnementverpflichtungen, schreibt das deutsche Recht (§ 312k BGB) die Bereitstellung eines klar sichtbaren und leicht zugänglichen „Kündigungsbuttons“ auf der Website oder innerhalb der Anwendung vor. Dieser Button muss mit klaren gesetzlichen Formulierungen, wie „Jetzt kündigen“, versehen sein und direkt zu einer Bestätigungsseite führen, auf der die Kündigung mit einem einzigen Klick abgeschlossen werden kann, ohne dass eine vorherige Anmeldung erforderlich ist oder zusätzliche Hürden auferlegt werden. Die Nichtimplementierung eines solchen konformen Kündigungsmechanismus kann den Verbrauchern ein sofortiges Kündigungsrecht ohne Einhaltung einer Frist nach deutschem Recht einräumen. Für Benutzer in Japan unterliegt Quest-Guthaben (eine Form von Meta Credits) einer Verfallsfrist von sechs (6) Monaten ab dem Kaufdatum.

5.4 Plattformspezifische Zahlungsrichtlinien (Meta, Apple)

Wenn Benutzer über Meta Quest- oder Apple Vision Pro-Geräte auf L1VE zugreifen, können ihre Käufe über die jeweiligen In-App-Kaufsysteme von Meta und Apple abgewickelt werden. In solchen Fällen stimmen Benutzer zu, die Verkaufsbedingungen und Zahlungsrichtlinien dieser Drittplattformen einzuhalten, die spezifische Regeln für Rückerstattungen, Abonnements und digitale Währungen enthalten können. Diese plattformspezifischen Bedingungen und Richtlinien haben Vorrang für Transaktionen, die über ihre Systeme durchgeführt werden, und können bestimmte Bestimmungen der eigenen Zahlungs- und Rückerstattungsrichtlinien von L1VE außer Kraft setzen, wo anwendbar. Für Meta Quest gilt: Wenn L1VE In-App-Käufe anbietet und über den Meta Horizon Store vertrieben wird, muss es Meta's Platform In-App Purchases für die Zahlungsabwicklung verwenden. Meta Credits, bei denen es sich um von Meta gekaufte digitale Token handelt, haben im Allgemeinen keinen Barwert und sind nicht erstattungsfähig, es sei denn, dies ist gesetzlich anders vorgeschrieben. Ähnlich ist Quest-Guthaben typischerweise nicht erstattungsfähig, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben, und kann länderspezifischen Beschränkungen unterliegen. Es ist wichtig zu beachten, dass Metas eigene Store-Bedingungen angeben, dass die Zahlung für Produktkäufe erst bei „Auftragsannahme“ erfolgt und Benutzer Bestellungen vor diesem Zeitpunkt oder innerhalb längerer Zeiträume, wie gesetzlich vorgeschrieben, stornieren können. Dies bedeutet, dass für Transaktionen, die innerhalb des Meta-Ökosystems stattfinden, Metas Verkaufsbedingungen und Zahlungsrichtlinien Vorrang haben, wodurch eine geschichtete vertragliche Beziehung entsteht, die Benutzer verstehen müssen. Für Apple Vision Pro/App Store unterliegen alle über den App Store getätigten Käufe den App Store Review Guidelines und Zahlungsrichtlinien von Apple. Dies beinhaltet Anforderungen an In-App-Käufe, die vollständig, aktuell, sichtbar und funktionsfähig sein müssen.

5.5 Widerrufsbelehrung für deutsche Verbraucher

Für Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland gilt das folgende Widerrufsrecht für Verträge, die mit L1VE über die Lieferung digitaler Inhalte oder Dienstleistungen, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, geschlossen wurden. Diese Informationen werden den Nutzern am Check-out oder bei Vertragsabschluss deutlich angezeigt, wie es das deutsche Recht (§ 312g BGB) und die EU-Richtlinie 2011/83/EU vorschreiben.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (L1VE GmbH, Sophienstr. 32, 10178 Berlin, Deutschland, info@l1ve.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Erlöschen des Widerrufsrechts

Sie erkennen an, dass Ihr Widerrufsrecht vorzeitig erlischt, wenn die Erbringung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren. Dies gilt beispielsweise, wenn Sie sofortigen Zugang zu einem Live-Stream oder On-Demand-Inhalten erhalten.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: L1VE GmbH Sophienstr. 32 10178 Berlin, Deutschland info@l1ve.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ()/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (): Bestellt am ()/erhalten am (): Name des/der Verbraucher(s): Anschrift des/der Verbraucher(s): Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): Datum:

(*) Unzutreffendes streichen.

6. Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen

6.1 Allgemeiner Diensthaftungsausschluss

Der L1VE-Dienst wird „wie besehen“ und „wie verfügbar“ bereitgestellt, ohne jegliche Garantien, ob ausdrücklich oder stillschweigend. L1VE garantiert nicht, dass der Dienst ununterbrochen, fehlerfrei oder sicher ist, noch garantiert es, dass Mängel behoben werden. L1VE lehnt ausdrücklich alle Zusicherungen, Gewährleistungen, Garantien und Bedingungen (ausdrücklich, stillschweigend oder gesetzlich) ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Gewährleistungen der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck und Nichtverletzung. Das gesamte Risiko, das aus der Nutzung oder Unfähigkeit zur Nutzung des L1VE-Dienstes entsteht, liegt ausschließlich beim Benutzer. Obwohl L1VE eine hohe Serviceverfügbarkeit anstrebt, garantiert es keine spezifischen Verfügbarkeitsprozentsätze für einzelne Benutzer, da die Leistung von Faktoren außerhalb seiner Kontrolle, einschließlich Internetverbindung und Problemen mit Drittplattformen, beeinflusst werden kann.

6.2 VR-spezifische Haftungsausschlüsse

Die Nutzung von Virtual Reality und immersiven Inhalten birgt inhärente Risiken und kann verschiedene Formen von Unbehagen hervorrufen. L1VE gibt die folgenden spezifischen Warnungen und Haftungsausschlüsse ab, um die Benutzersicherheit zu gewährleisten und potenzielle Haftungen zu mindern:

  • Gesundheits- und Sicherheitswarnungen: Die Nutzung von VR- und immersiven Inhalten kann Symptome wie Reisekrankheit, Übelkeit, Schwindel, Kopfschmerzen, Augenbelastung, Desorientierung oder visuelles Unbehagen verursachen. Benutzern wird dringend empfohlen, die Nutzung sofort einzustellen, wenn solche Symptome auftreten, und einen Arzt aufzusuchen, wenn die Symptome anhalten. Personen mit Vorerkrankungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Migränekopfschmerzen, Augen- oder Sehstörungen, Innenohrerkrankungen oder psychische Erkrankungen, oder solche, die Gefahr laufen zu stürzen oder Anfälle zu erleiden, sollten vor der Nutzung des Dienstes einen Arzt konsultieren. Schwangere Personen sollten zusätzliche Vorsicht walten lassen, da eine Schwangerschaft das Risiko von Übelkeit oder Gleichgewichtsverlust erhöhen kann. Der Dienst sollte nicht verwendet werden, wenn sich der Benutzer unwohl oder beeinträchtigt fühlt oder sich kürzlich einem medizinischen Eingriff an Gesicht, Nase oder Kopf unterzogen hat, da ein ungestörtes Bewegungs- und Gleichgewichtsempfinden für ein sicheres Erlebnis entscheidend ist.
  • Nutzungsumgebung: Benutzer müssen sicherstellen, dass sie den Dienst in einem kontrollierten, freien, trockenen und ebenen Innen- oder Außenbereich betreiben. Es ist unerlässlich, sich seiner physischen Umgebung bewusst zu sein, einschließlich anderer Personen, Haustiere und potenzieller Hindernisse, da immersive Erlebnisse die Fähigkeit des Benutzers blockieren können, seine reale Umgebung wahrzunehmen. Der Dienst sollte niemals während des Betriebs eines Fahrzeugs, schwerer Maschinen oder in unsicheren Umgebungen wie in der Nähe von Treppen, Balkonen, Geländern, Glas, Spiegeln, scharfen Gegenständen oder übermäßigen Wärmequellen verwendet werden.
  • Hardware-Kompatibilität: Ein optimales immersives Erlebnis erfordert kompatible VR-Hardware, insbesondere Meta Quest- und Apple Vision Pro-Geräte, und relevantes Zubehör (z. B. ZEISS Optical Inserts zur Sehkorrektur auf Apple Vision Pro). L1VE ist nicht verantwortlich für Leistungsprobleme oder Unbehagen, die durch inkompatible Hardware, unsachgemäßen Headset-Sitz oder unzureichende Netzwerkverbindung entstehen.
  • Kognitive Überlastung und Augenbelastung: Eine längere Nutzung immersiver VR-Inhalte kann zu visueller Ermüdung, Kopfschmerzen oder kognitiver Überlastung führen. Benutzern wird dringend empfohlen, häufige Pausen einzulegen, wobei Hersteller oft 10-15-minütige Pausen nach jeweils 30 Minuten VR-Spiel empfehlen. Die Einbeziehung dieser detaillierten und umfassenden VR-Gesundheitswarnungen ist nicht nur eine bewährte Methode, sondern ein entscheidender Bestandteil zur Minderung der Haftung von L1VE in Bezug auf körperliche Schäden und Benutzerunbehagen. Diese detaillierten Warnungen stimmen auch mit plattformspezifischen Richtlinien wie Apples expliziten Sicherheitsempfehlungen für Vision Pro überein. Eine generische Aussage „Nutzung auf eigenes Risiko“ ist unzureichend; die Bedingungen müssen diese spezifischen Risiken klar darlegen, Benutzer zu sicheren Praktiken anleiten und die Konsultation von Ärzten bei Vorerkrankungen empfehlen. Diese Gründlichkeit ist für eine rechtlich einwandfreie VR-Plattform unerlässlich.

6.3 Inhalte und Links Dritter

Der L1VE-Dienst kann Links zu Websites, Inhalten oder Diensten Dritter enthalten. L1VE betreibt oder kontrolliert diese Dritten nicht und ist nicht verantwortlich für deren Inhalte, Richtigkeit, Meinungen, Produkte oder Dienste. Die Nutzung von Websites oder Diensten Dritter durch Benutzer erfolgt auf eigenes Risiko und wird von L1VE ohne jegliche Garantien bereitgestellt.

6.4 Haftungsbeschränkung

Soweit gesetzlich zulässig, haften L1VE, seine verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Direktoren und Mitarbeiter nicht für indirekte, zufällige, besondere, Folge- oder Strafschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Geschäftsverluste, Gewinne oder Datenverluste, die sich aus oder in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit dem Zugang, der Nutzung oder der Unfähigkeit des Benutzers ergeben, den Dienst zu nutzen. Das alleinige und ausschließliche Rechtsmittel des Benutzers für jede Unzufriedenheit mit dem Dienst besteht darin, die Nutzung einzustellen. Es ist unbedingt zu beachten, dass Gesetze in bestimmten Gerichtsbarkeiten, einschließlich Deutschland und dem Quebecer Verbraucherschutzgesetz, keine pauschalen Beschränkungen stillschweigender Garantien oder den Ausschluss oder die Beschränkung bestimmter Schadenskategorien zulassen. Wenn diese spezifischen Gesetze auf einen Benutzer zutreffen, sind einige der vorgenannten Haftungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen möglicherweise nicht anwendbar, und der Benutzer kann zusätzliche Rechte besitzen. Nach deutschem Recht haben Verbraucher beispielsweise, wenn ein digitales Produkt mangelhaft ist, möglicherweise Rechte auf Nacherfüllung, Vertragsbeendigung, Preisminderung oder in bestimmten Fällen auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Dies bedeutet, dass die allgemeinen Haftungsausschlüsse von L1VE, obwohl sie nach Common Law Standard sind, für EU-Verbraucher in vielen Situationen nicht durchsetzbar sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen dies ausdrücklich anerkennen und festlegen, dass diese Beschränkungen nur „im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang“ in den jeweiligen Gerichtsbarkeiten gelten.

6.5 Freistellung

Benutzer erklären sich damit einverstanden, L1VE und seine verbundenen Unternehmen, Partner und Mitarbeiter von allen Haftungen, Kosten, Forderungen, Klagegründen, Schäden und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit der Verletzung dieser Bedingungen durch den Benutzer oder der Nutzung des Dienstes entstehen.

7. Beendigung des Dienstes

7.1 Kündigungsrechte des Benutzers

Benutzer können ihr L1VE-Konto oder Abonnement jederzeit über ihre Kontoeinstellungen oder durch Kontaktaufnahme mit dem Kundensupport von L1VE unter info@l1ve.com kündigen. Für Abonnements mit fortlaufenden Zahlungsverpflichtungen schreibt das deutsche Recht (§ 312k BGB) eine spezifische und zwingende Anforderung vor: L1VE muss einen deutlich sichtbaren und leicht zugänglichen „Kündigungsbutton“ auf der Website oder innerhalb der Anwendung bereitstellen. Dieser Button muss mit einer klaren gesetzlichen Formulierung, wie „Jetzt kündigen“ , versehen sein und direkt zu einer Bestätigungsseite führen, auf der die Kündigung mit einem einzigen Klick abgeschlossen werden kann, ohne dass eine vorherige Anmeldung erforderlich ist oder zusätzliche Hürden auferlegt werden. Die Nichtimplementierung eines solchen konformen Kündigungsmechanismus kann den Verbrauchern ein sofortiges Kündigungsrecht ohne Einhaltung einer Frist nach deutschem Recht einräumen. Der Anwendungsbereich dieser deutschen Anforderung ist weit gefasst und erstreckt sich möglicherweise über traditionelle Websites hinaus auf „Web-Wrapper-Apps“ und sogar native Apps, wenn diese Abonnementfunktionen anbieten, die in die Benutzeroberflächen der Geräte integriert sind. Dies erfordert, dass L1VE sicherstellt, dass dieser gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsmechanismus für deutsche Verbraucher konsistent über seine Browser- , Mobil- und VR-App-Plattformen verfügbar ist. Sofern nicht anders gesetzlich vorgeschrieben, führt die Kündigung eines Abonnements vor Ablauf einer laufenden Abonnementperiode nicht zu einer Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren.

7.2 Kündigungsrechte der Plattform

L1VE behält sich das Recht vor, den Zugang eines Benutzers zum Dienst ganz oder teilweise aus verschiedenen Gründen auszusetzen oder zu beenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • Verstoß gegen diese Bedingungen oder andere genannte Richtlinien, wie die Richtlinie zur akzeptablen Nutzung oder die Datenschutzrichtlinie.
  • Verstoß gegen Richtlinien von Drittplattformen, einschließlich Meta (Meta Quest) und Apple (Apple Vision Pro).
  • Nichtzahlung anwendbarer Gebühren.
  • Verdacht auf betrügerische oder illegale Aktivitäten.
  • Handlungen, die L1VE, anderen Benutzern oder Dritten Schaden zufügen.

Die ausdrückliche Aufnahme von Verstößen gegen die Plattformrichtlinien von Meta und Apple als Kündigungsgrund ist entscheidend. Meta behält sich beispielsweise das Recht vor, ein Abonnement zu kündigen oder dessen Verlängerung abzulehnen, wenn ein Benutzer gegen ihren Verhaltenskodex für virtuelle Erlebnisse oder die ergänzenden Nutzungsbedingungen von Meta Platforms Technologies verstößt. Durch die Aufnahme dessen in die Bedingungen von L1VE behält L1VE das vertragliche Recht, den Zugang eines Benutzers zu beenden, wenn dessen Verhalten die Position oder die Fähigkeit von L1VE, seine Anwendung über diese wichtigen Plattformpartner zu vertreiben, gefährdet.

7.3 Auswirkungen der Kündigung

Bei Beendigung des Dienstes erlischt das Recht des Benutzers zur Nutzung des L1VE-Dienstes sofort. Der Benutzer ist verpflichtet, die Anwendung dauerhaft von allen seinen Geräten zu löschen, und alle im Rahmen dieser Bedingungen gewährten Lizenzen erlöschen. Bestimmungen bezüglich des geistigen Eigentums, Haftungsausschlüsse, Haftungsbeschränkungen, Freistellung, anwendbares Recht und Streitbeilegung bleiben auch nach Beendigung dieser Bedingungen in Kraft.

8. Internationale Rechtskonformität

8.1 Übersicht über Verbraucherrechte

L1VE verpflichtet sich, die Verbraucherschutzgesetze in allen Gerichtsbarkeiten, in denen es tätig ist, einzuhalten, einschließlich der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten und verschiedener Länder in Asien. Die vielfältigen Rechtslandschaften erfordern einen sorgfältigen Ansatz, um die Einhaltung unterschiedlicher Verbraucherrechte und -pflichten zu gewährleisten.

Europäische Union (DSGVO, DSA, DMA, Verbraucherrichtlinien):

  • DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung): Diese Verordnung schreibt die rechtmäßige, faire und transparente Verarbeitung personenbezogener Daten vor, wobei der Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung und Sicherheit besondere Bedeutung zukommt. Sie erfordert die ausdrückliche Zustimmung zur Datenverarbeitung und gewährt Einzelpersonen umfassende Rechte, einschließlich des Rechts auf Zugang, Berichtigung, Löschung („Recht auf Vergessenwerden“), Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und das Recht, automatisierten Entscheidungen zu widersprechen. Organisationen sind außerdem verpflichtet, den Datenschutz durch Design und durch Voreinstellung zu implementieren, Aufsichtsbehörden innerhalb von 72 Stunden über Datenschutzverletzungen zu informieren und einen Datenschutzbeauftragten (DSB) für groß angelegte Datenverarbeitungsaktivitäten zu ernennen.
  • DSA (Gesetz über digitale Dienste): Das DSA zielt darauf ab, einen sichereren digitalen Raum zu schaffen, indem es die Grundrechte der Benutzer schützt und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen schafft. Es gilt für Online-Vermittlungsdienste und -plattformen, wobei strengere Verpflichtungen für sehr große Online-Plattformen (VLOPs) gelten, die über 45 Millionen monatliche Benutzer in der EU haben. Das DSA verbietet „dunkle Muster“ (irreführende Schnittstellen) und schreibt eine verbesserte Transparenz bei Online-Werbung und Empfehlungssystemen vor. Dienstleister müssen spezifische Informationen in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufnehmen, zentrale Ansprechpartner für Behörden und Benutzer ernennen, jährliche Berichte zur Inhaltsmoderation veröffentlichen und interne Beschwerdebearbeitungssysteme einrichten. Die extraterritoriale Reichweite des DSA ist besonders relevant, da es für Nicht-EU-Organisationen gilt, die den EU-Markt ansprechen, was L1VE möglicherweise dazu verpflichtet, einen gesetzlichen Vertreter in einem EU-Mitgliedstaat zu benennen.
  • DMA (Gesetz über digitale Märkte): Das DMA zielt speziell auf große digitale Plattformen ab, die als „Gatekeeper“ eingestuft sind, um wettbewerbswidriges Verhalten zu verhindern und Fairness und Wettbewerbsfähigkeit in digitalen Märkten zu fördern.
  • Verbraucherrechtsrichtlinien: Diese Richtlinien decken verschiedene Aspekte des Verbraucherschutzes ab, wie das Verbot unlauterer Geschäftspraktiken, die Einführung eines 14-tägigen Widerrufsrechts für Online-Käufe (es sei denn, darauf wird verzichtet), die Regulierung unlauterer Vertragsbedingungen und die Bereitstellung von Garantien für digitale Inhalte und Dienste.

Vereinigte Staaten (CCPA, FTC):

  • CCPA (California Consumer Privacy Act und CPRA): Der CCPA, erweitert durch den CPRA, gewährt Einwohnern Kaliforniens erhebliche Rechte über ihre persönlichen Informationen. Diese Rechte umfassen das Recht zu wissen, welche persönlichen Informationen gesammelt, verkauft oder geteilt werden; das Recht auf Zugang, Löschung und Korrektur von Ungenauigkeiten; das Recht, dem Verkauf oder der Weitergabe persönlicher Informationen zu widersprechen; das Recht, die Nutzung und Offenlegung sensibler persönlicher Informationen zu beschränken; und das Recht auf Nichtdiskriminierung bei der Ausübung von Datenschutzrechten. Unternehmen, die bestimmte Umsatz- oder Datenschwellenwerte erreichen, müssen angemessene Sicherheitsmaßnahmen implementieren, die Prinzipien der Datenminimierung einhalten, klare Hinweise auf Datenaufbewahrungsfristen geben, Opt-out-Präferenzsignale (z. B. Global Privacy Control) beachten und Folgenabschätzungen für risikoreiche Verarbeitungsaktivitäten durchführen.
  • FTC (Federal Trade Commission): Die FTC setzt die Prinzipien der Wahrheitsgemäßheit in der Werbung und des Datenschutzes für Online-Werbung und Marketing durch. Dies beinhaltet Anforderungen für klare Offenlegungen, ordnungsgemäße Produktkennzeichnung und Schutz vor irreführenden Praktiken. Die FTC setzt auch den INFORM Consumers Act durch, der Online-Marktplätze verpflichtet, die Identität von Drittanbietern mit hohem Volumen zu überprüfen.

Asien (Japan, Südkorea, Singapur, Indien, China, Malaysia):

  • Allgemeines: Viele asiatische Länder stärken aktiv ihre Rahmenbedingungen für den digitalen Verbraucherschutz und betonen Transparenz, Rechenschaftspflicht und klare Geschäftsbedingungen für digitale Dienste.
  • Japan: Digitale Märkte werden hauptsächlich durch allgemeine Wettbewerbsgesetze geregelt, ergänzt durch das Gesetz zur Verbesserung der Transparenz und Fairness digitaler Plattformen (TFDPA), das sich auf die Transparenz zwischen Plattform und Unternehmen konzentriert. Neue Vorschriften für mobile Ökosysteme werden erwartet.
  • Südkorea: Das Gesetz zum Verbraucherschutz im elektronischen Geschäftsverkehr (Act on the Consumer Protection in Electronic Commerce) gewährleistet faire Handelspraktiken und schützt Verbraucherrechte bei elektronischen Handelsgeschäften. Dies beinhaltet Vorschriften zur Nutzung elektronischer Dokumente, zur Aufbewahrung von Transaktionsaufzeichnungen, zur Verhinderung von Manipulationsfehlern und zur Sicherheit elektronischer Zahlungen. Es verbietet auch irreführende Praktiken und die unbefugte Nutzung von Verbraucherinformationen.
  • Singapur: Das Verbraucherschutzgesetz (Fair Trading) Act (CPFTA) bietet Verbrauchern Schutz vor unlauteren Handelspraktiken, einschließlich Bestimmungen für erweiterte Klagefristen und Verjährungsfristen für Klagen. Das Urheberrechtsgesetz von 2021 (Copyright Act 2021) regelt auch die Nutzung digitaler Inhalte, insbesondere für öffentliche Aufführungen.
  • Indien: Das Verbraucherschutzgesetz von 2019 (Consumer Protection Act 2019) schützt Verbraucherrechte vor fehlerhaften oder mangelhaften Produkten und Dienstleistungen, einschließlich internet- und technologiebasierter Produkte. Das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten von 2023 (Digital Personal Data Protection Act, 2023 (DPDPA)) gewährt Einzelpersonen Rechte in Bezug auf Einwilligung, Zugang, Korrektur, Löschung, Beschwerdebehebung und Nominierung ihrer digitalen personenbezogenen Daten.
  • China: Das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Personal Information Protection Law (PIPL)) schreibt die Ernennung von Datenschutzbeauftragten (DSB) für Unternehmen vor, die große Mengen personenbezogener Daten verarbeiten, und verlangt regelmäßige Compliance-Audits. Die China Consumers Association (CCA) ist eine nationale Organisation, die sich der Überwachung von Waren und Dienstleistungen und dem Schutz der Verbraucherrechte widmet.
  • Malaysia: Ab dem 1. Januar 2025 müssen Anwendungsserviceanbieter mit 8 Millionen oder mehr Benutzern in Malaysia, die Internet-Nachrichtendienste oder Social-Media-Dienste anbieten, eine ASP(C)-Lizenz gemäß dem Communications and Multimedia Act 1998 einholen. Dies erfordert die Einhaltung des Personal Data Protection Act 2010 und Bemühungen zur Verhinderung von Online-Schäden.

Die vielfältigen Verbraucherrechte in diesen Regionen legen einen strategischen Entscheidungspunkt für L1VE nahe: Entweder den strengsten globalen Standard (z. B. DSGVO-Niveau für alle Benutzer) zu übernehmen, um die Compliance zu vereinfachen, oder eine geo-spezifische Compliance zu implementieren, was komplexer ist, aber maßgeschneiderte Benutzererlebnisse ermöglicht. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten klar darlegen, welcher Ansatz gewählt wird. Die extraterritoriale Anwendung des DSA ist ein kritischer Faktor, was bedeutet, dass L1VE die EU-Vorschriften für seine EU-Benutzer einhalten muss, auch wenn seine primären Operationen außerhalb der EU liegen, was möglicherweise einen benannten EU-Rechtsvertreter erfordert. Darüber hinaus signalisieren die sich schnell entwickelnden digitalen Vorschriften in Asien, mit einzigartigen Lizenzanforderungen in China und strengen Datenhandhabungsregeln in Südkorea, einen Trend zur nationalen digitalen Souveränität. Dies bedeutet, dass L1VE diese sich entwickelnden Rechtslandschaften kontinuierlich überwachen und anpassen muss, und seine Bedingungen sollten widerspiegeln, dass die Dienstverfügbarkeit und -funktionen aufgrund lokaler regulatorischer Anforderungen eingeschränkt oder geändert werden können, wobei die Benutzer für die Einhaltung ihrer lokalen Gesetze verantwortlich sind.

8.2 Datenschutz & Cookies

L1VE verpflichtet sich zum Schutz der Privatsphäre der Benutzer. Eine separate, detaillierte Datenschutzrichtlinie ist auf unserer Website unter https://www.l1ve.com/privacy-policy verfügbar, die darlegt, wie L1VE persönliche Daten sammelt, verwendet, speichert und schützt, einschließlich Informationen zur Datenminimierung, Sicherheitsmaßnahmen und Benutzerrechten.

  • Cookie-Richtlinie und Tracking-Technologien: L1VE verwendet Cookies und ähnliche Tracking-Technologien, um das Benutzererlebnis zu verbessern, die Website-Nutzung zu analysieren und personalisierte Inhalte bereitzustellen. Weitere Informationen zu den verwendeten Cookie-Typen, ihrem Zweck und wie Benutzer ihre Präferenzen verwalten können, werden bereitgestellt.
  • Biometrische Daten (VR-spezifisch): Im Kontext von VR-Erlebnissen kann L1VE Daten bezüglich Augenbewegungen, Kopfbewegungen und potenziell Gesichtsausdrücken verarbeiten, um Immersion und Interaktion zu verbessern. Jede Sammlung oder Verarbeitung solcher biometrischen Daten erfolgt in strikter Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen, und Benutzern werden klare Hinweise und Zustimmungsmechanismen bereitgestellt, soweit erforderlich.
  • Standortdaten: L1VE kann grobe Standortdaten sammeln, um regionsspezifische Inhalte bereitzustellen, Geo-Blocking-Beschränkungen einzuhalten und für Analysezwecke. Die Sammlung und Nutzung präziser Standortdaten erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Benutzers und für klar definierte Zwecke, in Übereinstimmung mit der Datenschutzrichtlinie.
  • Maschinelles Lernen und Analysen: L1VE kann maschinelles Lernen und KI-gesteuerte Analysen, einschließlich Empfehlungssysteme, nutzen, um Benutzererlebnisse zu personalisieren, Inhaltsempfehlungen bereitzustellen und die Dienstfunktionalität zu verbessern. Die Hauptparameter, die in solchen Empfehlungssystemen verwendet werden, sowie alle Optionen, die Benutzern zur Verfügung stehen, um diese Parameter zu ändern oder zu beeinflussen, werden in der Datenschutzrichtlinie in klarer und verständlicher Sprache dargelegt, in Übereinstimmung mit dem Digital Services Act (DSA) und den Bestimmungen der DSGVO zur automatisierten Entscheidungsfindung.

8.3 Jugendschutz und Altersverifikation

L1VE verpflichtet sich, Minderjährige zu schützen und hält sich an die geltenden Jugendschutzgesetze und -vorschriften in allen Betriebsländern.

  • Altersbeschränkungen: Benutzer müssen mindestens 13 Jahre alt sein, um den L1VE-Dienst nutzen zu können, oder mindestens 14 Jahre alt, wenn sie in Südkorea, Spanien oder Quebec, Kanada, wohnhaft sind. Wenn ein Benutzer in seiner Gerichtsbarkeit minderjährig ist, muss er die Erlaubnis eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten einholen, um den Dienst zu abonnieren und zu nutzen.
  • Elterliche Zustimmung und Aufsicht: Eltern oder Erziehungsberechtigte, die diesen Bedingungen im Namen eines Minderjährigen zustimmen, erklären sich damit einverstanden, die volle Verantwortung für die Handlungen des Minderjährigen und alle entstandenen Haftungen zu übernehmen.
  • Inhaltsbewertungen: L1VE wird seinen Angeboten entsprechende Inhaltsbewertungen zuweisen und kann Altersüberprüfungsmechanismen implementieren, um den Zugang zu altersunangemessenen Inhalten gemäß den lokalen Gesetzen und Plattformrichtlinien (z. B. Metas R-Rating-Äquivalent für Inhalte für Erwachsene) zu beschränken.
  • Altersverifikation: L1VE kann Altersüberprüfungsmaßnahmen implementieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Video-Selfies oder ID-Verifikation, um die Einhaltung der Altersbeschränkungen zu gewährleisten und den Zugang zu altersbeschränkten Funktionen zu ermöglichen.
  • Datenschutz für Kinder: L1VE hält sich an strenge Datenschutzprinzipien für Kinderdaten, einschließlich der Einholung der elterlichen Zustimmung, wo erforderlich, und der Unterlassung gezielter Werbung, die an Kinder gerichtet ist.

8.4 Zugänglichkeit

L1VE verpflichtet sich, seinen Dienst allen Benutzern, einschließlich Personen mit Behinderungen, zugänglich zu machen.

  • Barrierefreiheitsfunktionen: L1VE wird sich bemühen, Barrierefreiheitsfunktionen zu integrieren, um die Benutzerfreundlichkeit für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Dies beinhaltet die Gestaltung für visuellen Komfort, die Minimierung von Ablenkungen und die Bereitstellung ausreichenden Raums um interaktive Elemente herum, in Übereinstimmung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA, wo anwendbar.
  • Alternative Zugriffe: Obwohl das primäre Erlebnis VR-basiert ist, bietet L1VE Nicht-VR-Zugang über Webbrowser und mobile Anwendungen, um alternative Zugangspunkte bereitzustellen.
  • Untertitel und Audiobeschreibung: L1VE wird sich bemühen, Untertitel/geschlossene Untertitel für seine Inhalte bereitzustellen und, wo machbar und gesetzlich vorgeschrieben, Audiobeschreibungen für sehbehinderte Benutzer anzubieten. Dies beinhaltet die Unterstützung von Multi-Audio-Spuren und Bildschirmlesegeräten.

9. Anwendbares Recht und Streitbeilegung

9.1 Anwendbares Recht

Diese Bedingungen und die Nutzung des L1VE-Dienstes durch einen Benutzer unterliegen dem Recht Deutschlands und werden dementsprechend ausgelegt, ohne Berücksichtigung seiner Kollisionsnormen. Diese Rechtswahl gilt für alle Benutzer. Es ist jedoch entscheidend anzuerkennen, dass dies den zwingenden Verbraucherschutzgesetzen im Wohnsitzland eines Benutzers unterliegt, von denen vertraglich nicht abgewichen werden kann. Diese Bestimmung stellt sicher, dass, während das deutsche Recht den primären Rechtsrahmen bildet, grundlegende Verbraucherrechte, die durch Gesetze wie die DSGVO und verschiedene EU-Verbraucherrichtlinien garantiert werden, für Benutzer innerhalb dieser Gerichtsbarkeiten anwendbar bleiben, selbst wenn der Vertrag ein anderes anwendbares Recht festlegt.

9.2 Streitbeilegungsmechanismen

L1VE verpflichtet sich, Streitigkeiten effizient und fair zu lösen.

  • Informelle Lösung: Benutzer werden ermutigt, sich zunächst an den Kundensupport von L1VE unter info@l1ve.com zu wenden, um eine informelle Lösung von Streitigkeiten oder Bedenken zu suchen.
  • EU Online-Streitbeilegung (OS) / Alternative Streitbeilegung (AS): Für Verbraucher innerhalb der Europäischen Union besteht die Möglichkeit, qualitätszertifizierte Mechanismen zur Alternativen Streitbeilegung (AS) zu nutzen, um Streitigkeiten mit Händlern beizulegen. Während die Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS) eingestellt wird, bleibt das zugrunde liegende Prinzip der außergerichtlichen Streitbeilegung, insbesondere solche, die gemäß Artikel 21 des Digital Services Act (DSA) zertifiziert sind, relevant. L1VE wird Informationen zu anwendbaren AS-Stellen bereitstellen, soweit dies nach EU-Recht erforderlich ist, um sicherzustellen, dass EU-Verbraucher Zugang zu rechtlich konformen Wegen zur Anfechtung von Inhaltsbeschränkungen oder Kontoproblemen haben. Die sich entwickelnde Natur der EU-Streitbeilegungsmechanismen erfordert eine kontinuierliche Überwachung durch L1VE, um die fortlaufende Einhaltung zu gewährleisten.
  • Gerichtsstand: Alle Streitigkeiten, die nicht informell oder über die vorgenannten AS-Mechanismen gelöst werden können, werden ausschließlich von den zuständigen Gerichten in Deutschland beigelegt.

10. Sonstige Bestimmungen

10.1 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

10.2 Gesamte Vereinbarung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen dem Benutzer und L1VE bezüglich des Dienstes dar. Sie ersetzen alle früheren und gleichzeitigen Vereinbarungen, Absprachen, Zusicherungen und Garantien, ob schriftlich oder mündlich.

10.3 Abtretung

L1VE behält sich das Recht vor, seine Rechte und/oder Pflichten aus diesen Bedingungen ohne vorherige Benachrichtigung des Benutzers abzutreten, zu übertragen oder unterzuvergeben. Umgekehrt ist es Benutzern nicht gestattet, ihre Rechte und/oder Pflichten aus diesen Bedingungen abzutreten, zu übertragen oder unterzuvergeben.

10.4 Kontaktinformationen

Für Fragen, Bedenken oder Anfragen bezüglich dieser Bedingungen oder des L1VE-Dienstes werden Benutzer ermutigt, L1VE unter folgender Adresse zu kontaktieren:

L1VE GmbH Vertreten durch Stefan Kiwit und Holger Hansen Sophienstr. 32 10178 Berlin, Deutschland info@l1ve.com

In Übereinstimmung mit dem Digital Services Act (DSA) wird L1VE sicherstellen, dass ein zentraler Ansprechpartner sowohl für Behörden der Mitgliedstaaten und europaweite Behörden als auch für Empfänger der Dienste öffentlich verfügbar ist. Dieses Engagement für Transparenz bedeutet, dass die Kontaktinformationen von L1VE leicht auffindbar und klar für verschiedene Arten von Anfragen, einschließlich rechtlicher Hinweise, Kundensupport und regulatorischer Angelegenheiten, insbesondere für seine EU-Benutzer, ausgewiesen sein werden.